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Einbürgerungen

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Machen Sie mit, werden Sie Bürgerin oder Bürger von St.Gallen, Tablat oder Straubenzell. Sie bestimmen dann mit über alle Belange Ihrer Ortsgemeinde.

Schweizerinnen und Schweizern wird das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht auf Antrag erteilt, wenn sie wenigstens fünf Jahre in der Stadt St.Gallen wohnen. In diesen Fällen («Besondere Einbürgerung») entscheidet der Einbürgerungsrat. Bei Schweizerinnen und Schweizern, welche die Voraussetzungen der Besonderen Einbürgerung nicht erfüllen, entscheidet das Stadtparlament.

Für Ausländerinnen und Ausländern ist das Einbürgerungsverfahren dreistufig. Voraussetzung zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts ist die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts, des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. Wer sich um das Bürgerrecht bewirbt, muss die Integrations- und Wohnsitzvoraussetzungen des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes sowie jene des Kantons und der Gemeinde erfüllen. Das Bundesamt für Migration stützt sich bei der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in der Regel auf kommunale und kantonale Erhebungsberichte.

Kurz: Das Einbürgerungsverfahren ist unkompliziert. Informationen erhalten Sie bei einbuergerungen@stadt.sg.ch, auf der Website www.stadt.sg.ch oder im Rathaus St.Gallen, 1. Stock.